Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anbieter / Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen IconicRides Bike Rentals, Inh. Florian Schüle, Enzisweilerstr. 19c, florian@iconicrides.de (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
2. Vertragsschluss
(1) Die Buchung erfolgt ausschließlich über die Website des Vermieters.
(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Bestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
(3) Der Mieter bestätigt im Buchungsprozess die Geltung dieser AGB.
3. Mietgegenstand
(1) Vermietet werden Fahrräder sowie ggf. Zubehör.
(2) Der konkrete Mietgegenstand ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
4. Mietdauer und Preise
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchung.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise.
(3) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters.
5. Übergabe, Mietvertrag und Rückgabe
(1) Die Übergabe erfolgt: Am Firmensitz des Vermieters ODER im Umkreis von maximal 5 km rund um Lindau (Lieferung) ODER bei einem Partnerstandort des Vermieters.
(2) Bei Übergabe wird ein gesonderter Mietvertrag erstellt, der den konkreten Mietgegenstand, Mietzeitraum sowie den Zustand des Fahrrads dokumentiert. Dieser ist vom Mieter zu bestätigen (Unterschrift oder digitale Bestätigung).
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Übergabe eigenständig zu überprüfen. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand, sofern keine Mängel dokumentiert werden.
(4) Zur Dokumentation des Zustands werden bei Übergabe sowie bei Rückgabe Fotos des Fahrrads und ggf. Zubehörs erstellt. Diese dienen der Beweissicherung im Streitfall.
(5) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erfolgen.
(6) Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Nutzungsgebühr berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6. Nutzungspflichten des Mieters
(1) Das Fahrrad ist schonend und sachgemäß zu behandeln.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, einzuhalten.
(3) Die Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.
(4) Das Fahrrad darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad jederzeit gegen Diebstahl angemessen zu sichern.
(6) Fahrten unter extremen Bedingungen sowie unsachgemäße Nutzung (insbesondere Sprünge, Wettkämpfe, Downhill, Fahrten abseits geeigneter Wege) sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
7. Pflichten bei Schäden und Verlust
(1) Schäden, Unfälle, Diebstahl oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(2) Der Mieter hat alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterung des Zustands führen könnte.
(3) Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie vorzulegen.
8. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet for alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, schuldhaftes Verhalten oder Verstoß gegen diese AGB entstehen.
(2) Der Mieter haftet für Verlust oder Diebstahl des Fahrrads, sofern dieser durch schuldhaftes Verhalten oder unzureichende Sicherung verursacht wurde.
(3) Die Haftung umfasst auch Folgeschäden sowie notwendige Reparaturkosten.
(4) Normale Abnutzung ist von der Haftung ausgenommen.
9. Haftung des Vermieters / Haftungsbeschränkung
(1) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt for Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie for Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
(5) Der Vermieter haftet insbesondere nicht for Schäden, die entstehen durch: Fahrfehler, Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften, ungeeignete Straßen-/Witterungsverhältnisse oder eigenmächtige Veränderungen durch den Mieter.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(7) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden. Unterbleibt dies, sind Haftungsansprüche insoweit ausgeschlossen.
10. Wartung und Verkehrssicherheit
(1) Der Vermieter stellt sicher, dass die Fahrräder bei Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand sind.
(2) Die Dokumentation des Zustands bei Übergabe (insbesondere durch Fotos und Mietvertrag) gilt als Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands.
11. Stornierung / Rücktritt
(1) Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
(2) Danach kann eine angemessene Ausfallgebühr erhoben werden.
(3) Bei Nichtabholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Partnerstandorte
(1) Erfolgt die Übergabe über einen Partner, handelt dieser im Namen des Vermieters.
(2) Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen ausschließlich gegenüber dem Vermieter.
13. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Im Rahmen der Übergabe und Rückgabe werden Fotos zur Dokumentation des Zustands erstellt.
(3) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
(4) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: April 2026